Unfallgutachten, Schaden- und Fehleranalyse
Nach einem Autounfall stellt sich in vielen Fällen die Schuldfrage. Für Schäden und mögliche Schadensersatzforderungen des Unfallgegners kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Schäden am Auto des Verursachers werden über die Teilkasko oder Vollkasko abgewickelt. Um im Falle eines Unfalls Transparenz für alle Beteiligten herzustellen, ist die schnelle und professionelle Expertise eines Kfz-Sachverständigen gefragt. Bei der Wahl Ihres Gutachters sind Sie grundsätzlich frei. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Vollständige Entlastung
Im Schadenfall bieten wir unseren Mandanten sofortige Unterstützung und Entlastung. Auf folgende Leistungen können Sie bei uns zu jeder Zeit vertrauen:
- Gutachten binnen 24h aufgenommen
- Erreichbarkeit und Unfallaufnahme auch am Wochenende
- 100km kostenfreie Anreise
- Gutachtenerstellung anhand aktuellster Daten (DAT Schwacke | Silverdat 3)
- Viele Fotos, sehr transparente Gutachten
- Dokumentation und Fallarchiv für spätere Rückfragen
- Komplette Abwicklung und Kommunikation mit Partnern und Versicherung
- Kennzeichnermittlung des Unfallgegners
- Kooperation mit wichtigen Partnern wie Lackierer, Achs- und Karosserievermessung
- Kooperation mit Rechtsanwälten für Verkehrsrecht im Streitfall
Gutachten nach einem Unfall: Was wird überprüft?
Das Unfallgutachten ist die Basis für die Abwicklung Ihres Unfalls mit der Versicherung. Für all unsere Gutachten gilt der Grundsatz: fair, transparent und schnell. Im Rahmen unserer Begutachtung überprüfen wir den exakten Unfallschaden sowie den Wert Ihres Fahrzeuges vor und nach dem Unfall. Daraus leitet sich ein Unfallgutachten ab, das in der Regel die nachfolgende aufgeführten Aspekte abdeckt:
- Die Beschreibung der technischen Daten des Unfallfahrzeuges
- Die Aufzählung der Sonderausstattung
- Eine Beschreibung der unfallbedingten Schäden am Fahrzeug
- Die Dokumentation sämtlicher Schäden am Fahrzeug durch Fotografien
- Die Bestimmung des Reparaturweges
- Eine Kalkulation der Reparaturkosten
- Die voraussichtliche Dauer der Reparatur
- Angaben zu älteren, nicht behobenen Schäden
- Der Wiederbeschaffungswert vom Fahrzeug vor dem Unfall
- Ermittlung der unfallbedingten Wertminderung des Fahrzeuges
- Ermittlung des Restwertes vom Fahrzeug nach dem Unfall
- Schätzungen zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (liegt ein Totalschaden vor?)
- Unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs
Neben der Ermittlung der Reparaturkosten wird mit einem Schadengutachten auch ein Großteil weiterer Ansprüche belegt. Ansprüche, die häufig erst durch die Benennung im Gutachten in der Regulierung eines Schadens berücksichtigt werden (z.B. Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, etc.). Unsere Schadengutachten sind eine solide Basis für den vollständigen Ausgleich von materiellen und immateriellen Schäden nach Ihrem Unfall.